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LEADER

LEADER ist ein Förderansatz der Europäischen Union zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen. Ziel ist es, Menschen vor Ort aktiv an der Gestaltung ihrer Heimat zu beteiligen und innovative Projekte zu unterstützen, die die Lebensqualität verbessern und die Zukunftsfähigkeit der Region stärken. Finanziert wird LEADER aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie durch Bund, Länder und Kommunen.

Im Mittelpunkt des LEADER-Ansatzes steht die Überzeugung, dass die Menschen in einer Region ihre Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten am Besten kennen. Deshalb werden sie von Anfang an in die Gestaltung der regionalen Entwicklungsstrategie einbezogen. Diese sogenannte Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie definiert die Ziele und Handlungsfelder der Region und bildet die Grundlage für die Auswahl förderfähiger Projekte.

Über die Förderung entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Sie setzt sich aus Vertreter*innen unterschiedlicher gesellschaftlicher Bereiche zusammen, beispielsweise aus Kommunen und Vereinen sowie dem Kultur-, Wirtschafts-, Sozial oder Umweltbereich. Gemeinsam bewertet die LAG eingereichte Projektideen und entscheidet anhand der regionalen Entwicklungsziele über deren Förderung.

Unterstützt wird dieser Prozess durch das Regionalmanagement. Es berät Interessierte bei der Entwicklung ihrer Projektideen, begleitet den Förderprozess von der ersten Idee bis zur Umsetzung, informiert über Fördermöglichkeiten und fördert die Zusammenarbeit innerhalb der Region sowie mit anderen LEADER-Regionen. Darüber hinaus übernimmt das Regionalmanagement die Öffentlichkeitsarbeit und trägt dazu bei, den LEADER-Gedanken in der Region sichtbar zu machen.

LEADER fördert Projekte aus unterschiedlichsten Bereichen, von Wirtschaft und Tourismus über Kultur, Natur- und Klimaschutz bis hin zu sozialem Engagement, Dorfentwicklung und Digitalisierung. Entscheidend ist, dass die Projekte einen Beitrag zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten und einen nachhaltigen Mehrwert für die Region schaffen. So entstehen gemeinsam innovative Lösungen, die das Miteinander stärken und ländliche Räume aktiv und zukunftsfähig gestalten.

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Antragsverfahren.

Sie haben eine Projektidee?

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Vorschläge und prüfen gerne, ob die Umsetzung mit EU- oder Landesmitteln finanziell unterstützt werden kann.

Phase 1: Ideenfindung und Beratung

Das Regionalmanagement steht jederzeit beratend zur Verfügung. In der ersten Beratungsphase prüft das Regionalmanagement bereits informell, ob das geplante Vorhaben den allgemeinen Grundsätzen der LEADER-Förderung entspricht bzw. ob eine Finanzierung des Vorhabens auch ggf. durch andere Programme möglich ist, ob ggf. weitere Partner eingebunden werden müssen oder wie die Projektidee im Sinne des LEADER-Ansatzes weiter entwickelt werden kann.

Phase 2: Projektsteckbrief

Mehrmals im Jahr veröffentlicht die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen einen Projektaufruf. Zu den genannten Terminen kann der Projektsteckbriefe bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen eingereicht werden. Vorab sollte mit dem LEADER-Regionalmanagement ein Gespräch über die Projektidee geführt werden.

Phase 3: Bewertung und Auswahl

Im ersten Schritt wird der Projektsteckbrief auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle geprüft.

Förderfähigkeit:

grundsätzliche Förderfähigkeit:

  • Welches Ziel des GAP-Strategieplans unterstützt das Vorhaben?
  • Welchen Handlungsbedarf des GAP-Strategieplans unterstützt das Vorhaben?
  • Welchen Handlungsfeldern der LILE ist das Vorhaben zuzuordnen?
  • Welchem Teilhandlungsfeld der LILE ist das Vorhaben zuzuordnen?
  • Welchem Fördertatbestand der LILE ist das Vorhaben zuzuordnen?

MUSS-Kriterien

  • Das Projekt entspricht der Strategie der LAG Rheinhessen
  • Die Projektträgerschaft ist klar
  • Die Finanzierung ist gesichert
  • Eine Projektbeschreibung einschließlich Kostenrahmen liegt vor
  • Das Vorhaben wird innerhalb der LEADER-Region umgesetzt oder Ausnahmetatbestand zur Überschreitung des Gebietes liegt vor
  • Die notwendigen Genehmigungen liegen vor
  • Das Vorhaben ist innovativ
  • Das Vorhaben aktiviert lokale Kräfte
  • DAs Vorhaben ist nachhaltig ausgerichtet
  • Das Vorhaben ist frei von Diskriminierung

Förderwürdigkeit:

  • Art des Vorhabenträgers
  • Nutzen für Akteure
  • Nutzen für besondere Zielgruppen (Kinder & Jugendliche, Senioren, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migranten, Ehrenamtliche)
  • Förderung von (Jung-) Unternehmer*innen
  • Barrierefreiheit (für Personen mit Gehbehinderung, kognitive Einschränkungen, Sehbehinderung, Hörbehinderung)
  • Nachhaltigkeit (sozial, ökonomisch, ökologisch)
  • Vernetzungseffekt zwischen Handlungsfeldern
  • Räumliche Wirkung des Vorhabens – oder, bei gebietsüberschreitenden Vorhaben – Art der Gebietsüberschreitung
  • Beitrag zum Querschnittsziel Wissensaustausch
  • Beitrag zum Querschnittsziel Digitalisierung
  • Beitrag zum Querschnittsziel Innovation
  • Beitrag zum Querschnittsziel Klima- und Umweltschutz
  • Beitrag zum Querschnittsziel Chancengleichheit
  • Beitrag zum Entwicklungsziel „Entwicklung des zukunftsfähigen Standortes Rheinhessen“
  • Beitrag zum Entwicklungsziel „Ausbau eines resilienten Lebensumfeldes“
  • Beitrag zum Entwicklungsziel „Weiterentwicklung der Genussregion Rheinhessen“
  • Beitrag zum Entwicklungsziel „Landschaft als Lebensgrundlage nachhaltig gestalten“

Bei privaten Antragsstellern: Besondere Innovation (sobald mind. einer der Aspekte mit „Ja“ beantwortet wird, ist die Gesamtbeurteilung „besondere Innovation“ erreicht. Anmerkung: „Neu“ bedeutet in diesem Zusammenhang „für die Region“. Bei Festlegung der besonderen Innovation kann das Vorhaben eine Innovationsförderung von 50 % erhalten)

  • Neue Produkte, Verfahren, Strategien
  • Neue Absatzmärkte
  • Neue Organisationsformen
  • Neue Zielgruppe
  • Pilotcharakter, Übertragbarkeit

Phase 4: Förderantrag

Nach Auswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium erfolgt die formale Antragsstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Vorhabenträger. Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positiven Auswahlbeschluss der LAG grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschluss und der Reservierung der Fördermittel führt.

Phase 5: Umsetzung

Die Umsetzung des Vorhabens kann starten, sobald ein Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die ADD vorliegt. Der Vorhabenträger darf erst nach Erhalt dieses Bescheids Aufträge vergeben. Ausnahme sind Planungsaufträge (Leistungsphasen nach HOAI 1-6), z. B. für die Vorplanung oder Ermittlung von Kosten für ein Projekt.

Unsere Fördersätze

Die Festlegung der Fördersätze für Projekte, die aus dem LEADER-Programm gefördert werden sollen, erfolgt anhand der in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Fördersätze.

Maßnahmenträger Grundförderung Premiumförderung*
Private Projektträger 30 % 40 %

(50 % bei Innovation)

Gemeinnützige Projektträger 50 % 75 %
Öffentliche Projektträger 60 % 70 %
Festbetragsförderung für Ehrenamtliche Bürgerprojekte 1.000 Euro 2.000 Euro

*Eine Premiumförderung ist möglich, wenn das Projekt einen direkten Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE (Wissensaustausch, Digitalisierung, Innovation, Klima- und Umweltschutz, Chancengleichheit) leistet. Bei öffentlichen Trägern gilt zusätzlich, dass diese Projekte über Verbandsgemeindegrenzen umgesetzt werden müssen, um die kommunale Zusammenarbeit zu stärken.