Suche
Skip NavigationMenu

Kooperationen

Eine Kooperation zu den Online-/Social Media-Anzeigenkosten der Mitglieder ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Bei den beworbenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Rheinhessenweine von Mitgliedsbetrieben des Rheinhessenwein e.V.
  • Für die Anzeige ist ein vorgegebener Online-Anzeigenrahmen mit dem Slogan »Rheinhessen. Wo Weine zu Hause sind.« zu verwenden.
  • Der dominierende Gegenstand der Anzeige muss Wein oder Sekt aus Rheinhessen sein.

Besteht eine Anzeigenkooperation mit dem Rheinhessenwein e.V., so wird die Anzeigenrechnung des Verlages direkt an uns berechnet und wir fakturieren die Rechnung unter Abzug des Kooperationsbetrags (30 %) an die Weingüter weiter.

Kooperationspartner ist die Rhein-Main-Verlag.
Ansprechpartner ist:

Carina Lillge
Digital Sales Manager
VRM Media Sales GmbH
Erich-Dombrowski-Str. 2
55127 Mainz
Telefon: +49 (6131) 48 5672
Telefax: +49 (6131) 48 505 5672
Mobil: +49 (0) 152 54724265
Mail: carina.lillge@vrm.de

Der ausgefüllte Antrag (Mitgliedsnummer nicht vergessen!) auf eine Anzeigen-Unterstützung muss an den Rheinhessenwein e.V. geschickt werden.

Bei Gemeinschaftsanzeigen muss ein Winzer stellvertretend für alle weiteren teilnehmenden Mitgliedsbetriebe den Antrag stellen, die Belege aller Teilnehmer einreichen und ebenfalls die Abrechnung mit den beteiligten Winzern durchführen.

Die Anträge müssen spätestens 30 Werktage nach der Anzeigenschaltung (Rechnungsdatum der Verlagsrechnung) eingereicht sein – Anzeigen im Dezember müssen uns spätestens zum 15.01. des Folgejahres vorliegen.
Später eingereichte Anträge können wir nicht berücksichtigen.

Rheinhessenwein e.V. gewährt auf Anzeigen, die diesen Anforderungen entsprechen, ab einem Betrag von 50,- EUR pro Einzelrechnung und Anzeigenschaltung einen Zuschuss von 30 %

Der Anzeigenzuschuss ist auf 2500,- EUR begrenzt pro Jahr und Mitglied (Achtung: hier gilt die Gesamtsumme aus Online- und Printanzeigenzuschüssen!)

Kontakt
Rheinhessenwein e.V.
Markus Hahn
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
Tel: 06731 89328 14
E-Mail: markus.hahn@rheinhessenwein.de

Für Anzeigen der rheinhessischen Betriebe, die mit dem Rheinhessen-Zeichen als Botschafter der Region geschaltet werden, kann unter folgenden Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden:

  • Bei den beworbenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Rheinhessenweine von Betrieben aus Rheinhessen.
  • Für die Anzeige ist ein vorgegebener Anzeigenrahmen mit dem Logo »Rheinhessen« zu verwenden. Auf eine originalgetreue Umsetzung des Schriftzuges ist zu achten. Vorlagen können hier in verschiedenen Formaten und Größen heruntergeladen werden.
  • Der dominierende Gegenstand der Anzeige muss Wein oder Sekt aus Rheinhessen sein.
  • Anzeigen-Kooperationen sind auch in Online-Medien möglich. Bitte sprechen Sie die Gestaltung mit uns ab.

Besteht eine Anzeigenkooperation des Verlages/ des Mediums mit dem Rheinhessenwein e.V., so wird die Anzeigenrechnung direkt an uns berechnet und wir fakturieren die Rechnung unter Abzug des Zuschusses (30 %) an die Betriebe weiter.

Kooperationspartner (Verlage) sind:

  • Rhein-Main-Presse (Allgemeine Zeitungen, Wochenblätter, Lokalanzeiger etc.)
  • Wittich Verlag (Gemeindeboten)
  • Nibelungen Kurier

Sofern die Verlage keine Kooperationspartner sind:

Geben Sie bei allen Anzeigen unsere Dateivorlagen mit. Vereinbaren Sie mit dem Sachbearbeiter des Verlages, dass Rheinhessenwein e.V. vorab einen Korrekturabzug bekommt, der abgezeichnet wird und dann umgehend an den Verlag zurückgeht. So ersparen Sie sich und uns unnötigen Ärger mit der Abrechnung. Falls dies nicht klappen sollte, bezahlen Sie bitte erst nach Rücksprache mit Rheinhessenwein e.V.

  • Faltblätter, Weinpreislisten, Handzettel, Plakate und Prospekte sowie Anzeigen in parteibezogenen Publikationen und Firmenportraits können nicht bezuschusst werden.
  • Anzeigen, die nicht in der klassischen Tagespresse geschaltet werden, sondern z. B. in VivArt, Der Mainzer, Der Mainzer Restaurant- und Weinführer, FRIZZ, etc. werden mit max. 500,- EUR pro Jahr bezuschusst.
  • Der ausgefüllte Antrag (Mitgliedsnummer nicht vergessen!) muss zusammen mit der Rechnungskopie und der original geschalteten Anzeige (komplette Seite der Zeitung) an den Rheinhessenwein e.V. geschickt werden.
  • Bei Gemeinschaftsanzeigen muss ein Betrieb stellvertretend für alle weiteren Teilnehmer aus Rheinhessen den Antrag stellen, die Belege einreichen und ebenfalls die Abrechnung mit den beteiligten Winzern durchführen.
  • Die Anträge müssen spätestens 30 Werktage nach der Anzeigenschaltung (Rechnungsdatum der Verlagsrechnung) eingereicht sein – Anzeigen im Dezember müssen uns spätestens zum 15.01. des Folgejahres vorliegen.
    Später eingereichte Anträge können wir nicht berücksichtigen.

Rheinhessenwein e.V. gewährt auf Anzeigen, die diesen Anforderungen entsprechen, ab einem Betrag von 50,- EUR pro Einzelrechnung und Anzeigenschaltung einen Zuschuss von 30 %.

Der Anzeigenzuschuss ist auf 2.500,- EUR pro Jahr und Mitglied begrenzt!

Hier geht es zu den Anzeigenrahmen

Kontakt
Rheinhessenwein e.V.
Markus Hahn
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
Tel: 06731 89328 14
E-Mail: markus.hahn@rheinhessenwein.de

Bei gemeinschaftlichen Aktionen von mindestens 3 rheinhessischen Betrieben bietet der Rheinhessenwein e.V. nach Vorlage der Gesamtkostenabrechnung eine Förderung in Höhe von 30% der tatsächlich angefallenen Kosten, maximal jedoch 160,- EUR pro Betrieb, sofern die nachstehend genannten Richtlinien erfüllt werden.

Projekte außerhalb des Anbaugebietes können in einem Jahr wiederholt gefördert werden. Der maximale Kooperationsbetrag beträgt insgesamt 480,- EUR pro Jahr und Betrieb.

Es müssen mindestens 3 Betriebe mit jeweils einem eigenen Stand vertreten sein. Interessengemeinschaften oder Zusammenschlüsse von Winzern werden wie Einzelunternehmen gefördert. Für die Teilnahme an Messen kann kein Zuschuss gewährt werden.

Wird von einer anderen Organisation (z.B. DWI, Land Rheinland-Pfalz) bereits ein Zuschuss für die jeweilige Messe gewährt, ist keine zusätzliche Förderung durch die Gebietsweinwerbung möglich. Gesamtkosten, die bezuschusst werden: Standmiete, Strom- und Wasserkosten, Gestattung (Gebühren der Gemeinden und Städte), GEMA-Gebühren.

Zur Bearbeitung und Abrechnung des Antrags muss ein Winzer stellvertretend für die weiteren teilnehmenden Betriebe den Antrag mit allen Belegen (keine Eigenbelege) einreichen. Nachträglich können keine einzelnen Belege nachgereicht werden.

Ein aussagekräftiger Bildnachweis der Veranstaltung ist durch den Antragsteller zu erbringen. Verpflichtende Grundlage der Kooperation ist die deutlich sichtbare Verwendung des Rheinhessen-Logos als Botschaft der Region. Dies muss aus der Bild-Dokumentation für alle an der Kooperation beteiligten Betriebe ersichtlich sein. Dazu stehen Ihnen Deko-Plakate zur Verfügung, Rheinhessen-Käppis, Beachflag etc.(siehe Werbemittelkatalog).

Ferner gibt es die Möglichkeit, einen Rheinhessen-Tischaufsteller für den Bildnachweis einzusetzen. Den Tischaufsteller lassen Sie bitte von Steffen Kissel Beschriftungstechnik (Gimbsheim) mit Ihrem Betriebsnamen und dem Rheinhessenwein-Logo (Muster-Tischaufsteller s.u.) anfertigen. Die Produktion dauert nach Freigabe der Grafik 3 Werktage. Das Rheinhessenwein-Logo liegt Steffen Kissel bereits vor. Steffen Kissel wird Ihnen für diese Dienstleistung einen Betrag in Höhe von 70,70 Euro + MwSt. berechnen. Ihre Betriebsangaben schicken Sie bitte an:

Steffen Kissel
Beschriftungstechnik
Hauptstraße 38-40
67578 Gimbsheim
E-Mail: info@kissel-beschriftungstechnik.de
Telefon: 06249 – 6702901 

Ebenso werden dort auch die Änderungen umgesetzt: Die Änderung der Folie kostet 24,50 Euro, zzgl. Versand, Verpackung und MwSt.

Die Anträge müssen spätestens 30 Werktage nach der Veranstaltung mit allen Unterlagen eingereicht worden sein. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt
Rheinhessenwein e.V.
Markus Hahn
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
Tel: 06731 89328 14
E-Mail: markus.hahn@rheinhessenwein.de

Gemeinsame Präsentationen von Weingütern innerhalb und außerhalb von Rheinhessen können gefördert werden, wenn mindestens 5 Mitgliedsbetriebe an einem derartigen Projekt beteiligt sind.

Die Unterstützung kann sowohl organisatorisch als auch durch einen finanziellen Beitrag gewährt werden.Gegen Nachweis der effektiven Kosten wird eine Unterstützung von 30%, maximal jedoch von 511,- EUR pro Veranstaltung geleistet. Pro Winzergemeinschaft können pro Jahr bis zu 2 Veranstaltungen eingereicht werden.Bezuschusst werden Saal- oder Zeltmieten, Strom- und Wasserkosten, Gestattung (Gebühren der Gemeinden und Städte), Plakate, Werbeflyer, Einladungskarten, Verkostungskataloge/Listen, Moderatoren (Sommeliers).Nicht bezuschusst werden Gläser, Dekorationsmaterial, Wein, Musikgruppen, Bewirtungen, Brot/Brötchen, GEMA-Gebühren, Versicherung, Beschallung, Security etc.In der Bewerbung der Weinkost-Projekte ist das Rheinhessenwein-Logo mit zu verwenden. Wir empfehlen, vor dem Start der Maßnahme die Einbindung des Rheinhessenwein-Logos in die Werbematerialien der Weinkost mit Rheinhessenwein e.V. abzustimmen.Um die zur Verfügung stehenden Mittel einer möglichst großen Anzahl von Mitgliedern den Rheinhessenwein e.V. zur Verfügung zu stellen, können die beteiligten Betriebe diese Förderung nur zweimal pro Jahr für sich in Anspruch nehmen.Zur Bearbeitung und Abrechnung eines Weinkostprojektes müssen der ausgefüllte Antrag und die Kostenbelege an den Rheinhessenwein e.V. geschickt werden. Bis spätestens 30 Werktage nach der Veranstaltung müssen die Anträge mit allen Unterlagen eingereicht worden sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Veranstaltungen im Dezember müssen bis spätestens zum 15.01 des Folgejahres eingereicht worden sein.
Kontakt

Rheinhessenwein e.V.
Markus Hahn
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
Tel: 06731 89328 14
E-Mail: markus.hahn@rheinhessenwein.de

Mit dem neuen Rheinhessen-Zeichen wurde auch eine neue Fahrzeugbeschriftung konzipiert.

Die jetzt großflächigere Beschriftung wird an den jeweiligen Fahrzeugtyp angepasst. Neben dem neuen Zeichen ist auf der Fahrer- und Beifahrertür Platz für die Weingutsanschrift (4 Zeilen). Der Weingutsname oder auch die Internet-Adresse wird im hinteren Seitenbereich noch einmal größer dargestellt. Am Fahrzeugheck wird idealerweise die Internet-Adresse oder auch der Weingutsname groß angebracht.Für die Beschriftung von Lieferwagen in vorgegebener Gestaltung übernimmt der Rheinhessenwein e.V. die Kosten der Produktion der Klebefolie (inkl. individueller Beschriftung von Fahrer- und Beifahrertür mit Name und Anschrift des jeweiligen Weinguts nach einheitlichen Gestaltungsvorgaben!). Beschriftung von Anhängern und anderen Fahrzeugen werden individuell genehmigt. Die Beschriftung begrenzt sich auf ein Fahrzeug pro Jahr und Mitglied!