Gemeinsame Präsentationen von Weingütern innerhalb und außerhalb von Rheinhessen können gefördert werden, wenn mindestens 5 Mitgliedsbetriebe an einem derartigen Projekt beteiligt sind.
Eine Kooperation zu den Online-/Social Media-Anzeigenkosten der Mitglieder ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Bei den beworbenen Produkten handelt es sich ausschließlich um Rheinhessenweine von Mitgliedsbetrieben des Rheinhessenwein e.V.
- Für die Anzeige ist ein vorgegebener Online-Anzeigenrahmen mit dem Slogan »Rheinhessen. Wo Weine zu Hause sind.« zu verwenden.
- Der dominierende Gegenstand der Anzeige muss Wein oder Sekt aus Rheinhessen sein.
Besteht eine Anzeigenkooperation mit dem Rheinhessenwein e.V., so wird die Anzeigenrechnung des Verlages direkt an uns berechnet und wir fakturieren die Rechnung unter Abzug des Kooperationsbetrags (30 %) an die Weingüter weiter.
Kooperationspartner ist die Rhein-Main-Verlag.
Ansprechpartner ist:
Carina Lillge
Digital Sales Manager
VRM Media Sales GmbH
Erich-Dombrowski-Str. 2
55127 Mainz
Telefon: +49 (6131) 48 5672
Telefax: +49 (6131) 48 505 5672
Mobil: +49 (0) 152 54724265
Mail: carina.lillge@vrm.de
Der ausgefüllte Antrag (Mitgliedsnummer nicht vergessen!) auf eine Anzeigen-Unterstützung muss an den Rheinhessenwein e.V. geschickt werden.
Bei Gemeinschaftsanzeigen muss ein Winzer stellvertretend für alle weiteren teilnehmenden Mitgliedsbetriebe den Antrag stellen, die Belege aller Teilnehmer einreichen und ebenfalls die Abrechnung mit den beteiligten Winzern durchführen.
Die Anträge müssen spätestens 30 Werktage nach der Anzeigenschaltung (Rechnungsdatum der Verlagsrechnung) eingereicht sein – Anzeigen im Dezember müssen uns spätestens zum 15.01. des Folgejahres vorliegen.
Später eingereichte Anträge können wir nicht berücksichtigen.
Rheinhessenwein e.V. gewährt auf Anzeigen, die diesen Anforderungen entsprechen, ab einem Betrag von 50,- EUR pro Einzelrechnung und Anzeigenschaltung einen Zuschuss von 30 %
Der Anzeigenzuschuss ist auf 2500,- EUR begrenzt pro Jahr und Mitglied (Achtung: hier gilt die Gesamtsumme aus Online- und Printanzeigenzuschüssen!)


