Eine zusätzliche Vorgabe der EmpCo-Richtlinie betrifft die Information über gesetzliche Gewährleistungsrechte: Ab dem 27. September 2026 müssen Weingüter, die Waren im Fernabsatz an Verbraucher verkaufen, eine unionsweit vorgegebene grafische Mitteilung (so sieht diese aus) bereitstellen. Betroffen sind insbesondere Onlineshops sowie grundsätzlich auch Vertriebsmodelle, bei denen Verbraucher aufgrund einer Preisliste per E-Mail, Telefon, Brief oder Fax bestellen können.
Aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes steht der damit verbundene Umsetzungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum zusätzlichen Informationsgewinn. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher werden durch die Neuregelung nicht erweitert. Dennoch müssen die Betriebe ihre Internetauftritte, Bestellabläufe und gegebenenfalls ihre Verkaufsunterlagen anpassen. Hinzu kommt, dass trotz der inzwischen veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission weiterhin einzelne Fragen der praktischen und rechtssicheren Umsetzung offen sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in einem BWV-Merkblatt mit praktischen Hinweisen.






