Ab dem 27. September 2026 gelten neue UWG-Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing. Für Weingüter bedeutet dies: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, sodass auch bereits im Verkauf befindliche Verpackungen die Anforderungen erfüllen sollten.
Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ dürfen künftig nicht mehr ohne konkrete Erläuterung verwendet werden. Je allgemeiner die Aussage, desto höher die Anforderungen an den Nachweis. Zulässig sind dagegen konkrete und überprüfbare Angaben, die auf derselben Verpackung erläutert werden.
Auch Umweltlogos stehen im Fokus: Zulässig sind grundsätzlich nur anerkannte Zertifizierungen oder öffentliche Kennzeichen. Selbst gestaltete Siegel mit Umweltbezug können problematisch sein. Zudem kann bereits die Gesamtgestaltung, etwa durch die Farbe Grün, Umweltvorteile suggerieren und rechtliche Anforderungen auslösen.
Weingüter sollten daher Etiketten, Verpackungen, Websites, Onlineshops, Social-Media-Kanäle und weitere Werbemittel zeitnah überprüfen, um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden.






