Suche
Skip NavigationMenu

Rheinhessenwein e.V.

Gemeinschaftswerbung für rheinhessische Weine

Die Gebietsweinwerbung Rheinhessenwein e.V. ist die zentrale Marketing- und Kommunikationsorganisation für das größte deutsche Weinanbaugebiet. Diese Einrichtung gibt es seit 1961; sie hat heute 1.550 Mitglieder. Mit vielfältigen Projekten, Kampagnen und Veranstaltungen fördern wir das Image, die Bekanntheit und den Absatz rheinhessischer Weine. Die Arbeit konzentriert sich auf die Weinwerbeaktivitäten im Inland.

Unsere Kernaufgabe

Zentrales Ziel unserer Arbeit ist es, in dem starken Wettbewerb mit anderen Herkunftsregionen die Sichtbarkeit rheinhessischer Weine zu verbessern. Hauptsächlich im Inland, aber hin und wieder auch auf internationalen Märkten. Dies ist in dem in einem hart umkämpften Marktumfeld umso wichtiger, da viele der Regionen, mit denen wir im Wettbewerb stehen, aktuell ihre Marketingaktivitäten hochfahren. Bekanntermaßen ist der deutsche Weinmarkt für viele Importeure ein interessantes Ziel.

Gemeinschaftsmarketing

Der Grundgedanke unseres Gemeinschaftsmarketings ist einfach: Jeder, der in Rheinhessen Wein anbaut, leistet seinen Beitrag dazu, damit wir in der Summe große Marketingmaßnahmen umsetzen können und Rheinhessens Präsenz am Markt stärken. Ein Einzelner kann derartige Marketingmaßnahmen in dem Umfang und mit der Sichtbarkeit nicht realisieren, nur eine starke Gemeinschaft. Eine gesteigerte Sichtbarkeit von Rheinhessen hilft daher allen, mehr umzusetzen. Ist die Kellerei bei der Vermarktung unserer Weine erfolgreich, profitiert auch der Traubenvermarkter und der Fassweinwinzer. Aufgrund des hohen Anteils an Fasswein ist dieser Bereich für uns besonders wichtig.

Nutzung von EU-Fördermitteln

Viele unserer Maßnahmen werden von der EU gefördert. Der für die Weinwerbung zur Verfügung stehende Etat der Staatengemeinschaft kann von jedem europäischen Weinbaugebiet mit Gemeinschaftsmarketing in Anspruch genommen werden. So können die Mittel, die wir auf Basis des Absatzförderungsgesetzes Wein (AbföG) weiter erhalten, im Sinne der Branche ergänzen. Dazu gehört auch die Nutzung des sogenannten LEADER-Programms.

Basiswerbung „Wir sind Rheinhessen“

Die zentrale Kampagne für die Weine der g.U. Rheinhessen steht unter dem Motto „Wir sind Rheinhessen“. Diese Aussage unterstützt die Vermarktung der Weine aus Rheinhessen sowohl in der Direktvermarktung wie auch über die Gastronomie und die Partner im Handel. Die Mittel werden immer stärker in den Online-Bereich verlegt, da wir hier eine größere und insbesondere jüngere Zielgruppe erreichen. Neben der Webseite werden die Social-Media-Kanäle Facebook, Instagram, TikTok und Linkedin bespielt.

Enge Zusammenarbeit innerhalb von Rheinhessen

Immer wichtiger bei unserer Arbeit ist die Vernetzung innerhalb von Rheinhessen. Basierend auf der engen Verzahnung von Wein und Tourismus wird die Zusammenarbeit mit der Rheinhessen Touristik GmbH und auch mit Rheinhessen Marketing e.V. stetig ausgebaut. Wir beteiligen uns zudem aktiv an der Weiterentwicklung unserer Dachmarke Rheinhessen.

Information an die Weinwirtschaft

Die rheinhessische Weinwirtschaft wird mehrmals im Jahr über die aktuellen Werbemaßnahmen informiert. So können Sie die Themen der Werbekampagne auch auf Ihre eigenen Aktivitäten übertragen.
Ebenso werden Sie in den Rundschreiben über Ausschreibungen von Weinwettbewerben und aktuellen Daten aus der rheinhessischen Weinwirtschaft informiert. Darüber hinaus sind wir ständig dabei, Standplätze für Weinstände in den Verbrauchergebieten zu akquirieren und auszuschreiben. Außerdem geben wir in diesem Rahmen interessante Bezugsquellen aus dem Bereich des Weinmarketings an Sie weiter.

Unterstützung von Werbemaßnahmen

Wir bezuschussen Anzeigen (auch online) und finanzieren Fahrzeugbeschriftungen, sofern diese unseren Gestaltungsvorgaben entsprechen. Weiterhin werden die Organisation von gemeinschaftlichen Weinveranstaltungen und die Durchführung von Weinkostprojekten unterstützt. Daneben bieten wir Ihnen eine Fülle von Werbemitteln und Sortimentsergänzungen an, mit denen Sie die Botschaft „Rheinhessen“ nach außen tragen und von ihr partizipieren können.

Teilnahme an Weinpräsentationen

Der Rheinhessenwein e.V. organisiert für die Profis aus Handel, Gastronomie und Medien sowie für die Zielgruppe der Endverbraucher gemeinschaftliche Weinpräsentationen, allem voran die ProWein in Düsseldorf. Sie können als rheinhessischer Weinerzeuger an diesen Aktionen teilnehmen und werben so für Ihren Betrieb und auch für das gesamte Anbaugebiet.

Aktionen im Fachhandel

Der Rheinhessenwein e.V. unterstützt Verkaufsförderungsmaßnahmen im Fachhandel, sofern Weine der g.U. Rheinhessen hervorgehoben werden.

Loyalität zu Rheinhessen

Das einzigartige Weinbaugebiet Rheinhessen ist mit seiner geologischen Vielfalt, seiner besonderen Topografie und seinem idealen Klima ein echter Glücksfall für uns alle. Rheinhessen ermöglicht dadurch allen, die hier Wein anbauen, eine beruflich nachhaltige Perspektive, seit Generationen und auch für die zukünftigen Winzer. Eine gemeinschaftliche Werbeabgabe ist so immer auch eine Frage der Solidarität.

Kurzum: Rheinhessen ist für alle da!

Stand Januar 2026

Geschäftsführung

Geschäftsführung Marketing/PR
Nathalie Hartenstein
+49 6731 – 89328-13
nathalie.hartenstein@rheinhessenwein.de
Kaufm. Geschäftsführung
Friedrich Ellerbrock
+49 6731 – 89328-0
friedrich.ellerbrock@rheinhessenwein.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Assistenz der Geschäftsführung
Niels Büngen
+49 6731 – 89328-12
niels.buengen@rheinhessenwein.de

Büroorganisation

Portrait Tanja Drück
Sekretariat/Weinmajestäten
Andrea Horst
+49 6731 – 89328-11
andrea.horst@rheinhessenwein.de
Sekretariat Vorstand
Tanja Drück
+49 6731 – 89328-15
tanja.drueck@rheinhessenwein.de
Sekretariat/Projekte
Andrea Kröhl
+49 6731 – 89328-23
andrea.kroehl@rheinhessenwein.de

Online-Kommunikation

Online-Marketing
Sebastian Binder
+49 6731 – 89328-19
sebastian.binder@rheinhessenwein.de
Projektmanagerin Social Media / Kampagnenmanagement
Ella Britzius
+49 6731 – 89328-20
ella.britzius@rheinhessenwein.de
Online-Kommunikation
Udo Diel
+49 6731 – 89328-18
udo.diel@rheinhessenwein.de
Assistentin Online-Projekte und Kommunikation
Denise Erkenbrecher
+49 6731 – 89328-24
denise.erkenbrecher@rheinhessenwein.de

Marketing

Projektmanagement Wein- und Kulinarik
Alexandra Wollesen
+49 6731 – 89328-22
alexandra.wollesen@rheinhessenwein.de

Einkauf, Vertrieb & Services

Projektkoordination Werbemittel & Verkaufsmaßnahmen
Markus Hahn
+49 6731 – 89328-14
markus.hahn@rheinhessenwein.de

Lagerorganisation

Lagerverwaltung
Miroslaw Dyrkacz
+49 6731 – 89328-21
miroslaw.dyrkacz@rheinhessenwein.de

Stand 17.06.2025

Landkreis Alzey-Worms Sabrina Becker
Alexander Flick
Sebastian Geil
Elisabeth Muth
Astrid Schales
David Spies
Landkreis Mainz-Bingen Stefan Braunewell (Vorsitzender)
Stefan Fleischer
Klaus Gres
Karsten Horter
Jochen Seebrich
Julius Wasem
Landkreis Bad Kreuznach Christine Diegel
Überregionaler Vertreter Martin Fischborn
Vertreter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Michael Lipps
Vertreter des Weinbauverbandes Jens Göhring
Geschäftsführer Weinbauverband Friedrich Ellerbrock
Leiter Weinbauamt Alzey Dr. Volker Schaefer
VDP Rheinhessen Johannes Hasselbach
Landjugend Rheinland-Pfalz Kristin Antweiler
Genossenschaften Matthias Heßdörfer
Horst-Helmut Quitsch
Erzeugergemeinschaften Hubertus Brand
Jörg Krug
Weinkellereien Alois Dietzen
Martin Koch
Peter Rotthaus
Wolfgang Trautwein (stellvertretender Vorsitzender)
Kommissionäre Gernot Becker
Landkreis Alzey-Worms Heiko Sippel
Pia Holz
Landkreis Mainz-Bingen Erwin Malkmus
N.N.
Kreisfreie Stadt Mainz Manuela Matz
Kreisfreie Stadt Worms Stephanie Lohr
Tourismus Christian Halbig
Übrige Mitglieder N.N

§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Rheinhessenwein e.V. Er hat seinen Sitz in Alzey.

§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Absatzförderung rheinhessischer Weine im In- und Ausland. Die Absatzförderung bezieht sich auf alle Bereiche der Weinwirtschaft und deren Absatzwege. Vereinszweck ist auch die Förderung des Rheinhessen Tourismus in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche Personen und öffentlich rechtliche sowie privatrechtliche Einrichtungen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. Lehnt der Geschäftsführende Vorstand ab, kann der Bewerber den Gesamtvorstand anrufen, der mehrheitlich beschließt.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, alle dem Vereinszweck dienenden Einrichtungen und Werbemittel nach vorgegebenen Richtlinien oder Bedingungen zu nutzen. Die Mitglieder sind verpflichtet,
1. die Satzung des Vereins zu beachten,
2. die von den Organen des Vereins im Rahmen ihrer Befugnisse gefassten Beschlüsse zu verfolgen,
3. den Verein bei der Durchsetzung seiner Ziele zu unterstützen,
4. die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. durch Austritt, der schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende erklärt sein muss,
2. durch Tod, bei öffentlich rechtlichen oder privatrechtlichen Einrichtungen mit ihrer Auflösung.
3. durch Ausschluss aus dem Verein.
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied
3.1. der Satzung und den darin festgelegten Zielen zuwiderhandelt,
3.2. den Ruf des Rheinhessenweins schädigt,
3.3. mit mehr als einem Jahresbeitrag oder anderen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein trotz Mahnung mehr als 1 Jahr im Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. Einspruch gegen den Ausschluss ist an den Gesamtvorstand zu richten, der mehrheitlich beschließt.
5. Fällige Zahlungsverpflichtungen werden durch die Beendigung der Mitgliedschaft nicht
berührt. Ansprüche betreffend das Vereinsvermögen stehen dem Ausscheidenden nicht zu.

§ 6 Organe des Vereins
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
2.1. Gesamtvorstand
2.2. Geschäftsführender Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst im ersten Halbjahr nach Beendigung des Geschäftsjahres, statt.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es ein Viertel oder mindestens 50 Mitglieder beantragen oder der Gesamtvorstand es aus wichtigem Grund als erforderlich erachtet.
3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat mindestens 14 volle Kalendertage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte in Textform zu erfolgen. Anträge von Mitgliedern auf Ergänzung der Tagesordnung müssen schriftlich mindestens 7 volle Kalendertage vor dem Versammlungstermin bei dem Geschäftsführenden Vorstand eingegangen sein.
4. Mit Ausnahme bei einer Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 20) ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit in der Satzung nichts anderes festgelegt ist. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Zu Satzungsänderungen und zur Änderung der Wahlordnung ist eine 2/3-Mehrheit der
abgegebenen Stimmen erforderlich. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seines Beitrages eine Stimme.
5. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
6. Über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins darf nur beschlossen werden, wenn diese Beratungsgegenstände mit Begründung in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt waren.

§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäftsberichtes, der Jahresrechnung und des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses.
2. Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
3. Wahl des Vorstandes.
4. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
5. Beratung des Absatzförderungsprogrammes.

§ 9 Der Gesamtvorstand
Er besteht aus höchstens 38 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
14 Vertreter des Weinbaus und zusätzlich
– 1 Vertreter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, der nicht zugleich in anderen regionalen Weinwerbeinstitutionen vertreten ist
– 1 Vertreter des Weinbauverbandes Rheinhessen
– 1 Vertreter des Regionalverbandes VDP Rheinhessen
– Geschäftsführer des Weinbauverbandes Rheinhessen
1 Vertreter des Landjugendverbandes Rheinhessen Pfalz, der nicht zugleich in anderen regionalen Weinwerbeinstitutionen vertreten ist
2 Vertreter der Genossenschaften
2 Vertreter der Erzeugergemeinschaften
5 Vertreter der Weinkellereien
1 Vertreter der Kommissionäre
4 Vertreter der Landkreise (je 2 Vertreter)
2 Vertreter der kreisfreien Städte (je 1 Vertreter)
1 Vertreter des Tourismus
1 Vertreter der übrigen Mitglieder
Leiter des Weinbauamtes Alzey
Der Vorstand wird auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Gesamtvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Alle Sitzungen des Vereins werden von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Bei Verhinderung des Vorsitzenden vertritt ihn einer seiner Stellvertreter. Der Vertreter des DLR Oppenheim, der namentlich genannte Vertreter des Weinbauverbandes Rheinhessen, der namentlich genannte Vertreter des VDP Rheinhessen sowie die Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte können sich bei den Sitzungen des Gesamtvorstandes vertreten lassen.

§ 10 Aufgaben des Gesamtvorstandes
Der Gesamtvorstand hat die Aufgabe,
1. die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen,
2. den Vorsitzenden und seine beiden Stellvertreter sowie die übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes zu wählen,
3. den Haushaltsplan zu genehmigen,
4. die Grundkonzeption des Absatzförderungsprogramms zu genehmigen,
5. die Höhe der Mitgliedsbeiträge festzusetzen,
6. über Einstellung und Entlassung des Geschäftsführers zu entscheiden,
7. über den Einspruch eines abgewiesenen Bewerbers (§ 3, Satz 3) und über die Entlassung eines Mitglieds zu befinden (§ 5, Ziffer 4, Satz 2).

§ 11 Geschäftsführender Vorstand
Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören an
1. der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter des Vereins,
2. 2 Vertreter des Weinbaus,
1 Vertreter des Weinbauverbandes,
2 Vertreter der Weinkellereien,
1 Vertreter der Genossenschaften und
1 Vertreter der übrigen Vorstandsmitglieder sowie
1 Vertreter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, der nicht zugleich in anderen regionalen Weinwerbeinstitutionen vertreten ist,
Leiter des Weinbauamtes Alzey
Die unter Ziffer 2 genannten Personen müssen dem Vorstand angehören und werden von ihm auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Soweit die Stellvertreter zu einer unter Ziffer 2 aufgeführten Gruppe gehören, vermindert sich die Zahl der Vertreter dieser Gruppe entsprechend. Der Geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Eine Vertretung findet nicht statt.

§ 12 Aufgaben des Geschäftsführenden Vorstandes
Der Geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins im Rahmen der Satzung. Er hat insbesondere
1. bei der Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung mitzuwirken und die Beschlüsse des Gesamtvorstandes auszuführen,
2. die Geschäftsführung zu überwachen,
3. die Grundkonzeption des Absatzförderungsprogramms vorzubereiten und dem Gesamtvorstand zur Entscheidung vorzulegen,
4. den Haushaltsplan zu erstellen,
5. über Einstellung und Entlassung des Personals mit Ausnahme des Geschäftsführers zu beschließen,
6. über Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern zu beschließen (§ 3, Satz 2 und § 5, Ziffer 4, Satz 1).

§ 13 Vertretung des Vereins
Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter vertreten einzeln den Verein gerichtlich und
außergerichtlich, soweit die Vertretung nicht auf den Geschäftsführer übertragen ist.

§ 14 Arbeitskreise
Zur Vorbereitung der Grundkonzeption und weiterer Maßnahmen der Absatzförderung kann sich der Gesamtvorstand der Mitarbeit von Arbeitskreisen bedienen. Die Arbeitskreise bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern des Gesamtvorstandes sowie weiteren für das jeweilige
Fachgebiet sachkundigen Personen. Die Arbeitskreise, die durch den Geschäftsführenden Vorstand berufen werden, bestimmen aus eigenen Reihen den jeweiligen Vorsitzenden. Über die Termine und Ergebnisse der Arbeitssitzungen ist der Geschäftsführende Vorstand zu informieren.

§ 15 Geschäftsführung
1. Der Vorstand kann einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen.
Im Rahmen der Geschäftsführerbestellung kann der Geschäftsführende Vorstand einzelne Geschäftsführungsaufgaben auf den oder die Geschäftsführer übertragen. Die Übertragung der einzelnen Geschäftsführungsaufgaben erfolgt durch schriftlichen Anstellungsvertrag oder im Rahmen eines schriftlichen Geschäftsbesorgungsvertrages.
2. Zur Geschäftsführung können natürliche und juristische Personen berufen werden.
3. Der oder die Geschäftsführer führt/führen die Geschäfte des Vereins nach den Weisungen des Geschäftsführenden Vorstandes und in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Vereinsorgane.
4. Mit der Geschäftsführung beauftragte Personen können an den Sitzungen der Vereinsorgane mit beratender Stimme teilnehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Niederschriften angefertigt werden. In den Niederschriften sind die Anträge, die gefassten Beschlüsse und Ergebnisse der Wahlen festzuhalten.

§ 16 Wahlen und Abstimmungen
Wahlen werden nach den Regeln der Wahlordnung des Vereins durchgeführt. Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds muss geheim durch Stimmzettel abgestimmt werden, sofern ein Viertel der anwesenden Mitglieder dies beschließt. Bei Abstimmungen ist gewählt, wer die meisten Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält (relative Mehrheit). Eine Blockwahl ist zulässig. Gegenvorschläge zu den Kandidaten des Blocks müssen von den Mitgliedern der jeweiligen Gruppierung kommen. Bei der Blockwahl gilt die einfache (absolute) Mehrheit. Falls ein Gegenvorschlag vorliegt, findet keine Blockwahl für die jeweilige Gruppierung statt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

§ 17 Finanzierung der Aufgaben des Vereins
Die Finanzierung des Vereins und seiner Aufgaben erfolgt durch
1. die aus den Abgaben nach dem Landesgesetz über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein (Absatzförderungsgesetz Wein) zustehenden Mittel,
2. die Mitgliedsbeiträge, deren Höhe und Abstufung vom Gesamtvorstand zu beschließen ist (§10, Ziffer 4) und die spätestens bis zum 1.4. des Geschäftsjahres zu entrichten sind,
3. Erlöse aus der Geschäftstätigkeit,
4. Zuwendungen und Spenden,
5. Kredite bis zu einem Höchstbetrag der bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz aus Mitteln des AbföG Wein bestehenden Liquiditätsreserve für das Anbaugebiet Rheinhessen. Diese Kredite dienen ausschließlich der Vorfinanzierung von Projekten, die durch EU Programme gefördert werden; sie sind mit der Auszahlung der Fördergelder umgehend abzulösen.

§ 18 Zahlungs- und Rechnungswesen
Zahlungen dürfen nur aufgrund schriftlicher, sachlich und rechnerisch festgestellter Anordnungen
der vom Vorstand ermächtigten Personen angenommen oder geleistet werden.
Über alle Zahlungen ist nach der Zeitfolge und nach der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen
Ordnung Buch zu führen.

§ 19 Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, die dem Gesamtvorstand nicht angehören dürfen. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Nach jeder Wahlperiode erfolgt eine Rotation von zumindest 2 Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgabe, den Geldverkehr des Vereins zu überprüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten. Vor der Prüfung der Jahresrechnung ist dem Rechnungsprüfungsausschuss
der Bericht eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eines der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte vorzulegen. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Prüfungsausschusses 14 Tage vor ihrer Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss soll im Laufe des ersten Halbjahres nach Schluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch 4 Wochen nach Vorlage des Wirtschaftsprüfungsberichtes erfolgen.

§20 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung in diesem Fall nur, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Liquidation erfolgt, wenn nicht anders beschlossen, durch den Gesamtvorstand. Im Fall der Auflösung ist das Vereinsvermögen im Sinne des Absatzförderungsgesetzes Wein des Landes Rheinland-Pfalz zu verwenden.

§ 21 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 22 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 17.06.2025 in Kraft.

§ 17 Finanzierung der Aufgaben des Vereins
Die Finanzierung des Vereins und seiner Aufgaben erfolgt durch
1. die aus den Abgaben nach dem Landesgesetz über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein (Absatzförderungsgesetz Wein) zustehenden Mittel,
2. die Mitgliedsbeiträge, deren Höhe und Abstufung vom Gesamtvorstand zu beschließen ist (§10, Ziffer 4) und die spätestens bis zum 1.4. des Geschäftsjahres zu entrichten sind,
3. Erlöse aus der Geschäftstätigkeit,
4. Zuwendungen und Spenden,
5. Kredite bis zu einem Höchstbetrag der bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz aus Mitteln des AbföG Wein bestehenden Liquiditätsreserve für das Anbaugebiet Rheinhessen. Diese Kredite dienen ausschließlich der Vorfinanzierung von Projekten, die durch EU Programme gefördert werden; sie sind mit der Auszahlung der Fördergelder umgehend abzulösen.

Treten Sie dem Rheinhessenwein e.V. bei und profitieren Sie davon.

Alle Informationen rund um eine Mitgliedschaft finden Sie in der aktuellen Satzung. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Neue Öffnungszeiten

Geschäftsstelle

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Werbemittelverkauf
Dienstag & Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch & Freitag Geschlossen
Mittwoch Liefertour (Bestellungen bitte bis Montag 15.00 Uhr)

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen