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Logonutzung und Lizenzgebühren

Wer soll das Logo nutzen?

Das Rheinhessen-Logo kann von allen genutzt werden, die sich zur Region bekennen und Rheinhessen gemeinsam sichtbarer machen möchten. Dazu gehören Unternehmen und Betriebe aus Industrie, Handel, Handwerk, Wein- und Landwirtschaft sowie Dienstleistung, ebenso Städte, Gemeinden, Organisationen, Institutionen und Vereine.

Das Logo kann zum Beispiel auf Briefbogen, Etiketten, in Broschüren, online oder bei Veranstaltungen eingesetzt werden – als sichtbares Bekenntnis zur Region Rheinhessen.

Lizenzgebühren

Das Rheinhessen-Logo ist eine geschützte Marke und steht für den gemeinsamen Auftritt der Region. Damit es einheitlich, hochwertig und im Sinne der Dachmarke eingesetzt wird, muss jede geplante Nutzung vorab durch das Markenbüro freigegeben werden.

Die Nutzung des Logos ist lizenzpflichtig. Für Partner von Rheinhessen Marketing ist die Logonutzung frei. Das Markenbüro begleitet Sie persönlich dabei, das Rheinhessen-Logo korrekt und wirkungsvoll einzusetzen.

Bitte melden Sie Ihre geplante Nutzung beim Markenbüro an. So stellen wir gemeinsam sicher, dass die Dachmarke Rheinhessen stark und wiedererkennbar bleibt.

Warum das Logo schützen?

Das Rheinhessen Logo steht für die gemeinsame Identität der Region. Die Freigabe und Lizenzierung sorgen dafür, dass die Marke einheitlich und hochwertig eingesetzt wird. So bleibt die Dachmarke Rheinhessen langfristig stark, wiedererkennbar und vertrauenswürdig.

Nicht verwendet werden darf die Dachmarke für politische, religiöse oder weltanschauliche Initiativen oder Programme.