<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rheinhessen B2B NetzwerkAbmahnungen drohen – Neue Vorgaben zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen - Rheinhessen B2B Netzwerk</title>
	<atom:link href="https://www.rheinhessen-netzwerk.de/2026/08/31/neue-vorgaben-umweltaussagen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.rheinhessen-netzwerk.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sun, 13 Sep 2026 07:40:06 +0000</lastBuildDate>
	<language></language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1</generator>
		<item>
		<title>Abmahnungen drohen &#8211; Neue Vorgaben zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen</title>
		<link>https://www.rheinhessen-netzwerk.de/2026/08/31/neue-vorgaben-umweltaussagen/</link>
		<author>Udo Diel</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-350x175.jpg?ver=1789115421</postthumbnail>
		<comments>https://www.rheinhessen-netzwerk.de/2026/08/31/neue-vorgaben-umweltaussagen/#respond</comments>
		<pubDate>Mon, 31 Aug 2026 11:57:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Udo Diel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.rheinhessen-netzwerk.de/?p=4036</guid>
		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="91" src="https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-350x175.jpg?ver=1789115421" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Wertvoll begrünte Weinberge" decoding="async" srcset="https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-350x175.jpg 350w, https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-880x440.jpg 880w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css=""]Ab dem 27. September 2026 gelten neue UWG-Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing. Für Weingüter bedeutet dies: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, sodass auch bereits im Verkauf befindliche Verpackungen die Anforderungen erfüllen sollten.

Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ dürfen künftig nicht  mehr ohne konkrete Erläuterung verwendet werden. Je allgemeiner die Aussage, desto höher die Anforderungen an den Nachweis. Zulässig sind dagegen konkrete und überprüfbare Angaben, die auf derselben Verpackung erläutert werden.

Auch Umweltlogos stehen im Fokus: Zulässig sind grundsätzlich nur anerkannte Zertifizierungen oder öffentliche Kennzeichen. Selbst gestaltete Siegel mit Umweltbezug können problematisch sein. Zudem kann bereits die Gesamtgestaltung, etwa durch die Farbe Grün, Umweltvorteile suggerieren und rechtliche Anforderungen auslösen.

Weingüter sollten daher Etiketten, Verpackungen, Websites, Onlineshops, Social-Media-Kanäle und weitere Werbemittel zeitnah überprüfen, um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

<a href="https://deutscher-weinbauverband.de/umweltaussagen-nach-dem-27-09-2026/">Weitere Informationen vom Deutschen Weinbauverband</a>[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="91" src="https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-350x175.jpg?ver=1789115421" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Wertvoll begrünte Weinberge" decoding="async" srcset="https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-350x175.jpg 350w, https://www.rheinhessen-netzwerk.de/wp-content/uploads/2026/09/Begruenung-der-Weinberge-880x440.jpg 880w" sizes="(max-width: 181px) 100vw, 181px" /></p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css=""]Ab dem 27. September 2026 gelten neue UWG-Vorgaben gegen sogenanntes Greenwashing. Für Weingüter bedeutet dies: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen klar, nachvollziehbar und belegbar sein. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, sodass auch bereits im Verkauf befindliche Verpackungen die Anforderungen erfüllen sollten.

Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ dürfen künftig nicht  mehr ohne konkrete Erläuterung verwendet werden. Je allgemeiner die Aussage, desto höher die Anforderungen an den Nachweis. Zulässig sind dagegen konkrete und überprüfbare Angaben, die auf derselben Verpackung erläutert werden.

Auch Umweltlogos stehen im Fokus: Zulässig sind grundsätzlich nur anerkannte Zertifizierungen oder öffentliche Kennzeichen. Selbst gestaltete Siegel mit Umweltbezug können problematisch sein. Zudem kann bereits die Gesamtgestaltung, etwa durch die Farbe Grün, Umweltvorteile suggerieren und rechtliche Anforderungen auslösen.

Weingüter sollten daher Etiketten, Verpackungen, Websites, Onlineshops, Social-Media-Kanäle und weitere Werbemittel zeitnah überprüfen, um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

<a href="https://deutscher-weinbauverband.de/umweltaussagen-nach-dem-27-09-2026/">Weitere Informationen vom Deutschen Weinbauverband</a>[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>https://www.rheinhessen-netzwerk.de/2026/08/31/neue-vorgaben-umweltaussagen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
